Warum Makler für Mieter kaum noch tätig werden wollen

Ursache: Das Bestellerprinzip (gilt nur für Vermietungen bei Wohnungen, nicht bei Kauf)

Seit Juni 2015 ist das entsprechende Gesetz in Kraft.

Es besagt in Kurzform: "Wer die Musik bestellt, der zahlt sie auch"

Eine Provisionsteilung zwischen Vermieter und Mieter ist damit nicht mehr möglich.

Mieter werden künftig kaum mehr die Chance haben, einen Wohnungsvermittler/Makler zu beauftragen. Das liegt vor allem daran, dass der Makler dem Mietsuchenden keine Wohnungen zeigen darf, die er schon in seinem Portfolio hat, d.h. er muss für ihn exklusiv eine ihm bis dahin nicht bekannte Wohnung suchen. Wohnungen, die er dem Mieter in dessen Auftrag anbietet, darf er zudem keinem weiteren Interessenten anbieten.

Das ist absurd, wenn man bedenkt, dass Wohnungssuchende in Deutschland in der Regel acht Wohnungen besichtigen, bevor sie sich für eine entscheiden. Widersetzt sich der Makler zugunsten eines Wohnungssuchenden gegen die absurden Regeln, riskiert er ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.

Makler werden in der Konsequenz kaum noch Aufträge von Wohnungssuchenden annehmen können und wollen. Wohnungssuchende, die in eine neue Stadt ziehen oder schnellstmöglich eine neue Wohnung brauchen, werden durch das neue Gesetz enorm beeinträchtigt. Sie werden dann nur in Ausnahmefällen einen Dienstleister finden, der sich für sie auf Wohnungssuche begibt.

Der Mietsuchende ist am Ende also auch hier der Verlierer. Erschwerend kommt hinzu, dass sich das Angebot an Mietwohnungen verringern wird.

Wer eine Wohnung sucht, wird zukünftig ein geringeres Angebot vorfinden und muss selbst, auch finanziell, in Vorleistung gehen, z.B. Zeitungsanzeigen oder Annoncen bei Internet-Immobilienbörsen. Ein Erfolg ist dabei nicht garantiert, aber das Geld ist ausgegeben.

Ihren Makler mussten Sie nur bezahlen, wenn er erfolgreich für Sie tätig war.

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