Neuigkeiten von ENZ-Immobilien aus Vaihingen/Enz
29April
Mietspiegelindex 2020: Anstieg der Mietpreise abgeschwächt
In Deutschland schwächt sich nach den Angebotsmieten auch der Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmieten, die in den Mietspiegeln dokumentiert werden, weiter ab. So sind 2020 die für viele Millionen Bestandsmietverhältnisse so wichtigen Vergleichsmieten um 1,7 % gestiegen – 0,1 Prozentpunkte weniger als im Vorjahreszeitraum. Dies geht aus dem Mietspiegelindex der F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH aus Hamburg hervor.
22April
BGH: Hohes Alter allein schützt nicht vor Eigenbedarfskündigung
Wegen Eigenbedarfs kündigte die Vermieterin ihrer 88-jährigen Mieterin und deren inzwischen verstorbenem Ehemann. Das Mitverhältnis bestand seit rund 18 Jahren. Das Ehepaar wies die Kündigung und spätere Räumungsklage zurück und verwies auf das Vorliegen eines Härtefalls.
15April
Grundsteuerreform: Nur noch NRW offen
2025 soll die Grundsteuer neu berechnet werden – dann tritt das neue Gesetz in Kraft. Hierbei können sich die Länder individuell zwischen dem Bundesweg und einem Sonderweg entscheiden. Bundesländer, die den Sonderweg gehen möchten, müssen ein entsprechendes Gesetz verabschieden.
08April
BGH: Immobilienkäufer haben Anspruch auf „fiktive Mängelbeseitigungskosten“
Immobilienkäufer müssen auch in Zukunft nicht in Vorkasse treten, wenn sie Mängel an der gekauften Immobilie entdecken und diese beheben möchten. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
01April
Studie: Die 10 häufigsten Mängel beim Mehrfamilienhausbau
Beim Mehrfamilienhausbau treten seit Jahren die immer gleichen Baumängel auf. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) und des Instituts für Bauforschung (IfB). Wohnungskäufer sollten genau hinschauen, denn häufig erwachsen aus kleinen Fehlern teure Folgeschäden.
25März
Eigentümerversammlung auf dem Spielplatz
Zahlreiche WEG-Versammlungen wurden im letzten Jahr aufgrund der Kontaktbeschränkungen und Corona-Verordnungen verschoben. In Berlin verlegte ein Verwalter die Versammlung kurzerhand auf den Spielplatz der Wohnanlage, um das Ansteckungsrisiko für die Teilnehmenden zu minimieren – dagegen klagte eine Eigentümerin.
18März
Niedersachsen: Landtag verabschiedet Wohnraumschutzgesetz
Mieter in Niedersachsen werden in Zukunft besser vor maroden Wohnungen geschützt. Im Gesetz sind Mindeststandards festgelegt, bei Verstößen drohen Vermietern hohe Bußgelder.
11März
Wissenswert: die Homeoffice-Pauschale
Bisher war in der Steuererklärung lediglich das Arbeitszimmer absetzbar und dieses auch nur unter bestimmten Umständen. Im Zuge der Corona-Krise wurde die Homeoffice-Pauschale beschlossen – doch nicht alle Betroffenen profitieren.
Homeoffice-Pauschale auch ohne Arbeitszimmer
Die Vorgaben zum Absetzen eines Arbeitszimmers sind streng reguliert. So muss das Arbeitszimmer zum Beispiel ein separater Raum sein und mindestens zu 90 Prozent zu Arbeitszwecken genutzt werden. Da jedoch während der Corona-Krise viele Steuerpflichtige unter provisorischen Bedingungen von zuhause arbeiten, wurde die Homeoffice-Pauschale beschlossen. Für jeden Tag im Homeoffice können Steuerpflichtige fünf Euro absetzen. Voraussetzung ist, dass die betriebliche oder berufliche Tätigkeit an diesem Tag ausschließlich in der eigenen Wohnung ausgeübt wurde. Sie ist auf 600 Euro bzw. 120 Tage gedeckelt.
Wer profitiert von der Pauschale?
Leider kommt die neue Hilfe bei vielen Betroffenen nicht an, da sie in die bereits bestehende Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro eingerechnet wird. Die Werbungskosten beinhalten fast alle Kosten, die Berufstätigen im Rahmen ihrer Tätigkeit entstehen. Demnach profitieren von der neuen Pauschale nur Berufstätige, die inklusive der Werbungskosten Ausgaben von über 1.000 Euro haben. Da die Fahrtkosten bei den meisten Steuerpflichtigen den Löwenanteil der Werbungskosten ausmachen, profitieren Pendler am ehesten. Steuerpflichtige sollten demnach individuell prüfen, ob die Pauschale für sie absetzbar ist.